Kindergeld – Finanzielle Unterstützung von Geburt an

Kindergeld zahlt der Staat für jedes Kind ab dem Tag der Geburt. Mit wenigen Ausnahmen ist jeder in Deutschland bezugsberechtigt. Lies, wie du Kindergeld beantragst und wieviel dir zusteht.
 
 

Was ist Kindergeld?

Direkt nach der Geburt haben alle Eltern mit Wohnsitz in Deutschland die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen. Das Kindergeld ist eine Sozialleistung des Staates, das dich bei der Kindererziehung unterstützen soll. Es deckt die nötigsten Kosten für dein Kind ab und entlastet somit deinen Geldbeutel. Für alle Kosten reicht es leider nicht aus, aber die notwendigsten Ausgaben wie Essen, Getränke und Kleidung kannst du damit stemmen.
 
Du bekommst für jedes Kind Kindergeld. Kommst du mit dem Kindergeld und deinem Gehalt nicht aus, kannst du zusätzlich einen Antrag auf Kindergeldzuschlag stellen. Der Kindergeldzuschlag stockt das Kindergeld noch einmal auf. Wird dieser genehmigt, aber deine Einnahmen reichen noch immer nicht aus, kannst du ALG2  (Hartz IV) für dein Kind beantragen.

 

Bild: Weiterbildung mit Kind

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Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruchsberechtigt sind alle, die ein Kind oder mehrere haben und für diese unterhaltspflichtig ist. Für den Kindergeldantrag brauchst du folgende Unterlagen:
  • Geburtsurkunde deines Babys
  • Steueridentifikationsnummer deines Babys (bekommst du beim Finanzamt)
  • Steueridentifikationsnummer der Eltern (beide Partner)
  • Personalausweis von Mutter und Vater
 

Wie beantrage ich Kindergeld?

Um den Kindergeldanspruch geltend zu machen, stellst du einen Antrag bei deiner zuständigen Familienkasse.

Die notwendigen Antragsformulare kannst du auf der Webseite der Agentur für Arbeit herunterladen. Natürlich kannst du die Formulare auch persönlich abholen oder dir zusenden lassen. Reichst du alle Unterlagen komplett ein, erleichtert das den Sachbearbeitern die Bearbeitung und erspart Rückfragen. So kann es zu einer schnelleren Bearbeitung kommen und du erhältst das Kindergeld schneller.
 
 

Wie lange gilt der Kindergeldantrag?

Seit 2018 wird das Kindergeld rückwirkend nur noch für sechs Monate ausgezahlt. Du solltest Antrag daher du möglichst zeitnah bei der Familienkasse einreichen, am besten direkt nach der Geburt deines Babys. Den Antrag kannst du persönlich oder auf dem Postweg einreichen, online ist dies leider noch nicht möglich. In der Regel kann mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 6 Wochen gerechnet werden.
 
Ein einmaliger Antrag bei Geburt deines Babys reicht normalerweise aus, da das Geld automatisch bis zur Volljährigkeit des Kindes ausgezahlt wird. Alle Änderungen sind der Familienkasse unverzüglich mitzuteilen. Dies könnte der Fall sein, wenn du dein Kind (vorübergehend) in Pflege gibst, du umziehst oder sich deine Bankverbindung ändert.

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Der Sitz der Familienkasse kann ortsabhängig sein. Vielerorts ist diese in den Räumen der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) ansässig. Wo du deine zuständige Familienkasse findest, alle Formulare und weitere Informationen findest du unter www.arbeitsagentur.de.
 
 

Hast du selbst Anspruch auf Kindergeld?

Wenn du unter 18 Jahre alt bist, hast du als Mutter auch Anspruch auf Kindergeld für dich selbst. Dieses kannst du von deinen Eltern einfordern, wenn du in einer eigenen Wohnung wohnst.
 
Aber auch volljährige Kinder können einen Kindergeldanspruch haben. In diesem Fall wird regelmäßig geprüft, ob sich Änderungen ergeben haben. Im Falle einer Ausbildung und geringen Ausbildungsvergütung kann ein Anspruch bestehen. Sollte die Ausbildung jedoch abgebrochen werden und soziale Leistungen, wie ALG2 beantragt werden, kann es sein, dass kein Anspruch mehr besteht. Volljährige Kinder können mit Ausbildungsbescheinigung, einer Schulbescheinigung aber auch Immatrikulationsbescheinigung nachweisen, dass sie alle Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch erfüllen.
Stefan Gernot

Stefan Gernot

Dipl. Verwaltungsfachwirt, Autor bei BabySOS

Yoga, Karate und Mediation: Die Freizeitaktivitäten des verbeamteten Verwaltungsfachwirts Stefan sind ein guter Ausgleich für seine Arbeit und den Trubel, den seine drei Kinder zuhause verursachen. Mit Tipps und Infos rund um Amtsgänge und Organisation für Eltern ergänzt er das Team von BabySOS perfekt.

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Kindergeld zahlt der Statat für jedes Kind ab dem Tag der Geburt. Mit wenigen Ausnahmen ist jeder in Deutschland bezugsberechtigt. Lies, was Kindergeld ist, wie du es beantragst und wieviel dir zusteht.
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